Liebe Eltern,

zunächst soll versucht werden, Konflikte im vertrauensvollen Gespräch zwischen SchülerInnen bzw. Eltern und den betroffenen Lehrerinnen zu klären.
Die Schulleitung kann erst eingeschaltet werden, wenn die anderen Verfahrensmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Eltern melden sich grundsätzlich zu dem Gespräch in der Schule an und geben den Grund für die Beschwerde bekannt.
Sollte ein Gespräch mit der Schulleitung erforderlich sein, findet dies in der Regel unter Hinzuziehung der betroffenen Personen statt.

Eltern können auch eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen. Ein kurzer Vermerk über die Gesprächsinhalte und Vereinbarungen wird angefertigt
und den Beteiligten verlesen.

In Beschwerdefällen ist grundsätzlich zunächst die eigenverantwortliche Schule für die Konfliktlösung zuständig.

Das Einschalten der Landesschulbehörde ist nur in besonders gravierenden Fällen möglich, unter der Voraussetzung dass die Konflikte in der Schule nicht gelöst
werden konnten.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Simone Maibaum
Rektorin