Hausaufgaben werden auf der Grundlage des Erlasses „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“ (RdErl. d. MK v. 12.09.2019) gestellt.

1. Grundsätze

  • Hausaufgaben dienen der Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischen Techniken.
  • Sie fördern die selbstständige Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen oder freigewählten Themen.
  • Die Hausaufgaben dürfen nur so ausgewählt werden, dass die Schüler*innen diese selbstständig erledigen können.
  • Hausaufgaben dürfen in allen Fächern aufgegeben werden.
  • Hausaufgaben beinhalten nicht nur das schriftliche oder mündliche Erledigen von Übungsaufgaben. Auch das Mitbringen von Materialien, die der Gestaltung des Unterrichts dienen sowie das Einbringen von Informationen gehören zu den Hausaufgaben.
  • Auf dem ersten Elternabend eines jeden Schuljahres verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über die Art und Weise, wie und in welchem Umfang Eltern ihre Kinder bei der regelmäßigen Anfertigung unterstützen können.
  • Hausaufgaben werden nicht benotet.
  • Von Freitag zu Montag werden keine Hausaufgaben aufgegeben.
  • Eltern sind verpflichtet, die Anfertigung der Hausaufgaben zu kontrollieren, auch wenn die Kinder an der Hausaufgaben-Betreuung teilnehmen.

 

2. Umfang

  • Der Umfang der gesamten Hausaufgaben sollte in Klasse 1 bis 4 einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten (konzentrierte Arbeit vorausgesetzt).
  • Durch differenzierte Aufgabenstellung kann auf die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler eingegangen werden.

 

3. Organisatorisches

  • · Hausaufgaben werden an einem festgelegten Teil der Tafel notiert. Das aktuelle Datum steht darüber.
  • Die Hausaufgaben werden nach jeder Stunde, spätestens am Ende eines Schultages, in ein Hausaufgabenheft aufgeschrieben.
  • In Klasse 1 wird ein Haus (Symbol für Hausaufgabe) neben die Aufgabe gemalt bzw. notieren sich die Kinder mit abgesprochenen Symbolen die Hausaufgaben.
    Eine erläuternde Legende wird ins Schultagebuch auf die erste Seite geklebt. So können Eltern die Symbole nachvollziehen. Es kommen nur die Bücher in den Schulranzen, in denen Hausaufgaben zu erledigen sind.
  • Die Lehrkräfte kontrollieren regelmäßig die aufgegebenen Hausaufgaben. Sie würdigen die Leistungen und formulieren gegebenenfalls mündlich oder schriftlich ein
    konstruktives Feedback.
  • Versäumte Hausaufgaben müssen nachgeholt werden und ohne Aufforderung vorgezeigt werden.
  • Wenn ein Schüler über einen längeren Zeitraum (3x innerhalb kurzer Zeit) keine oder unregelmäßige Hausaufgaben anfertigt, werden die Eltern benachrichtigt.

„…Viele Erziehungsberechtigte wollen ihrem Kind bei den Hausaufgaben helfen, damit es in der
Schule alles richtig vorlegen kann. Das ist zwar verständlich, erschwert der Schülerin oder dem
Schüler aber möglicherweise, selbstständig zu werden. Außerdem glaubt die Lehrkraft bei der
Durchsicht und Korrektur der Hausaufgaben, die Schülerin oder der Schüler könne etwas alleine, was
in Wirklichkeit mit Hilfe der Erziehungsberechtigten geschafft wurde. Dies kann unter Umständen dazu
führen, dass eine Lehrkraft erst verspätet helfend eingreifen kann. Fehlerhaft angefertigte
Hausaufgaben geben der Lehrkraft auch eine wichtige Rückmeldung darüber, welche Inhalte und
Arbeitstechniken noch vertieft geübt werden müssen…“

(https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/grundschule/hausaufgaben/hausaufgaben-150331.html)